Ablauf der Behandlung
In der Regel werden Sie (Ihr Kind) von Ihrem Hauszahnarzt zu einem Kieferorthopäden überwiesen, wenn eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung festgestellt wird.
Nach einer klinischen Untersuchung und Anamneseerhebung wird in einem ausführlichen Gespräch die Erwartung des Patienten mit dem medizinisch Machbaren abgeglichen, und die verschiedenen, auf den Einzelfall abgestimmten Behandlungsmöglichkeiten werden besprochen.
Eine eingehende Diagnostik (OPG = Panorama-Röntgen-Aufnahme, FRS = Fern-Röntgen-Seitenaufnahme, Kiefergelenk-Funktionsprüfung, Biss-Abdrücke, Fotografie) vervollständigt den Beginn der Behandlunsgplanung.
Wir erstellen danach einen schriftlichen Behandlungsplan, der zur Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorgelegt wird. Ob die Kosten von der Kasse übernommen werden, hängt vom Schweregrad des Befundes ab. Die gesetzliche Krankenkasse muss sich dabei nach den KFO-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses richten. Bei privaten Krankenkassen hängt die Leistung vom jeweiligen Vertrag ab.
Nachdem dieser Plan genehmigt vorliegt, kann mit der Behandlung begonnen werden. In mehrwöchigen Abständen erfolgen Befundkontrollen, Anpassungen der Behandlungsgeräte und weitere Besprechungen. Die Dauer der Behandlung ist vom Schweregrad des Befundes und der gewählten Behandlungsmethode abhängig.